Einleitung
Die osteopathischen Behandlungen werden durchgeführt von Markus Müller. Herr Müller ist Mitglied im Bundesverband Osteopathie und absolvierte eine 5jährige Weiterbildung (berufsbegleitend) in Osteopathie mit einem Umfang von 1350 Unterrichtsstunden. Er passt sich durch den regelmäßigen Besuch weiterer Fortbildungen im Bereich der Osteopathie stets den neuesten Erkenntnissen an.
Grundprinzipien
Osteopathie ist eine eigene Form der Medizin, welche den menschlichen Körper als eine zusammenhängende Einheit betrachtet. Die verschiedenen Strukturen des Körpers haben zwar die unterschiedlichsten Aufgaben, können aber nur im Zusammenspiel funktionieren.Alle Bereiche müssen miteinander harmonieren, um die Funktionsfähigkeit des Körpers optimal aufrecht zu erhalten.
Der Osteopath konzentriert sich bei seiner Untersuchung und Behandlung (welche ausschließlich mit den Händen stattfindet – ohne Geräte, Spritzen oder Medikamente) deshalb nicht nur auf den Bewegungsapparat mit seinen Muskeln, Sehnen, Bändern und Gelenken, sondern auch auf die Funktionalität von z.B Organen, Faszien, Nerven und Gefäßen.
Mit Hilfe genauer anatomischer und physiologischer Kenntnisse versucht der Osteopath die Ursache der Beschwerden zu finden und zu beseitigen.
Anwendungsgebiete
Häufig stellen sich Patienten mit folgenden Symptomen zur osteopathischen Behandlung in der Praxis vor:
Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates, z.B.
- Rückenschmerzen
- Muskelschmerzen
- Bewegungseinschränkungen
- Gelenkbeschwerden
- Taubheitsgefühle
Beschwerden im Bereich der inneren Organe, z.B.
- Verdauungsbeschwerden
- Sodbrennen
- Menstruationsbeschwerden
Beschwerden im Bereich des Schädels / der Hirnhäute, z.B.
- Kopfschmerzen
- Migräne
- Schwindel
- Kiefergelenksbeschwerden
Rechtlicher Hinweis:
Die oben dargestellten beispielhaften Anwendungsgebiete stellen weder ein Heilversprechen noch eine Garantie auf Linderung bzw. Heilung o.a. Beschwerden dar. Für die oben angeführten Beschwerdebilder gibt es meist keine ausreichende Anzahl an wissenschaftlich Erkenntnissen/Studien, welche die therapeutische Wirksamkeit von osteopathischen Behandlungen belegen.
Grenzen
der Osteopathie
Schwerwiegende Erkrankungen wie z.B. Knochenbrüche, Tumore oder akute Infektionen können osteopathisch nicht behandelt werden, sondern benötigen einer fachärztlichen Behandlung.
Dauer und Kosten einer Behandlung
Eine osteopathische Behandlung dauert ca. 45 min und kostet € 75,- je Sitzung. In der Regel sollte sich spätestens nach der dritten Behandlung eine Verbesserung der Beschwerdesymptomatik eingestellt haben.
Osteopathie vs. klassische Medizin
Die Osteopathie sieht sich nicht als Konkurrenz zur klassischen Medizin, sondern vielmehr als deren Ergänzung an. Eine osteopathische Untersuchung und Behandlung ersetzt nicht die Befunderhebung und Diagnose eines Arztes, stellt diese nicht in Frage und verändert sie auch nicht!
Kinderosteopathie
Markus Müller besitzt ein Diplom in pädiatrischer Osteopathie. Deshalb können Sie gerne auch mit Ihrem Kind zur osteopathischen Behandlung zu uns in die Praxis kommen. Wir empfehlen Ihnen aber, unsere Zweigstelle in Ketsch zu nutzen. Diese ist speziell auf die Behandlung von Säuglingen und Kindern ausgerichtet. Auch dort werden die Behandlungen von Markus Müller durchgeführt.
OSTEOKIDS, Markus Müller, Kirchheimer Str.1, 68775 Ketsch, Tel.: 06202 / 7607682
Kostenerstattung Osteopathie
Privat versicherte Patienten
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von den privaten Kassen sehr häufig übernommen. Eine ärztliche Verordnung kann je nach Krankenkasse erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich versicherte Patienten
Zahlreiche Krankenkassen erstatten zumindest teilweise osteopathische Behandlungen, z.B. Techniker, DAK, AOK sowie zahlreiche BKKs. Ständig kommen neue Kassen hinzu. Eine aktuelle Kassenliste finden Sie unter www.bv-osteopathie.de im Menüpunkt “Kostenerstattung“. Häufig ist eine ärztliche Verordnung / Bescheinigung erforderlich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Durchführung osteopathischer Behandlungen ist in der Gebührenordnung für Heilpraktiker “GebüH” gelistet und wird – abhängig von den Vertragsbedingungen – in der Regel ganz oder teilweise von der Kasse erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es bei Abrechnung nach GebüH je nach Behandlungsaufwand und Beschwerdebild aufgrund der unterschiedlichen Leistungsziffern zu leichten Abweichungen (+/- 10%) der o.a. Vergütungssätze kommen kann.